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ImmobilienSteuerliche Beratung für Immobilien­gesellschaften und Immobilien­strukturen

Immobilien­mandate stellen besondere Anforderungen an die steuerliche Beratung. Neben der laufenden Besteuerung spielen hier vor allem Halte­strukturen, Übertragungen, Anteils­veränderungen und die Einbindung von Immobilien­vermögen in Gesellschafts- oder Holding-Modelle eine zentrale Rolle.

Wir beraten vermögens­verwaltende und gewerbliche Immobilien­gesellschaften, Objekt­gesellschaften sowie Mandate, bei denen Immobilien in einstöckigen oder doppelstöckigen Holding-Strukturen gehalten werden. Gerade in solchen Konstellationen ist es wichtig, die Gesamt­struktur des Vermögens und nicht nur den einzelnen Vorgang im Blick zu behalten.

Moderne Immobilien am Fluss

Share Deals und grunderwerb­steuerliche Strukturierung von Immobilien­gesellschaften

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Share Deals und auf grunderwerb­steuerlichen Frage­stellungen bei Kapital­gesellschaften. Bei gesellschafts­rechtlichen Veränderungen oder Umstrukturierungen hängt die steuerliche Beurteilung häufig entscheidend von der genauen Ausgestaltung der Beteiligungs­verhältnisse ab. Unsere Beratung ist deshalb auf langfristig tragfähige Immobilien­strukturen ausgerichtet.