ImmobilienSteuerliche Beratung für Immobiliengesellschaften und Immobilienstrukturen
Immobilienmandate stellen besondere Anforderungen an die steuerliche Beratung. Neben der laufenden Besteuerung spielen hier vor allem Haltestrukturen, Übertragungen, Anteilsveränderungen und die Einbindung von Immobilienvermögen in Gesellschafts- oder Holding-Modelle eine zentrale Rolle.
Wir beraten vermögensverwaltende und gewerbliche Immobiliengesellschaften, Objektgesellschaften sowie Mandate, bei denen Immobilien in einstöckigen oder doppelstöckigen Holding-Strukturen gehalten werden. Gerade in solchen Konstellationen ist es wichtig, die Gesamtstruktur des Vermögens und nicht nur den einzelnen Vorgang im Blick zu behalten.

Share Deals und grunderwerbsteuerliche Strukturierung von Immobiliengesellschaften
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Share Deals und auf grunderwerbsteuerlichen Fragestellungen bei Kapitalgesellschaften. Bei gesellschaftsrechtlichen Veränderungen oder Umstrukturierungen hängt die steuerliche Beurteilung häufig entscheidend von der genauen Ausgestaltung der Beteiligungsverhältnisse ab. Unsere Beratung ist deshalb auf langfristig tragfähige Immobilienstrukturen ausgerichtet.